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Michael Thieme

Was gibt es Neues in der Krankenhauslandschaft? Welche Personalien ändern sich? Gibt es aktuelle Gesetzesbeschlüsse? Welche ökonomischen Auswirkungen haben die jüngsten demografischen Entwicklungen auf den Gesundheitsmarkt? Diese und viele weitere Fragen werden Tag für Tag neu diskutiert und beantwortet. Das Portal „medinfoweb.de“ versteht sich als Onlinezeitschrift für Informatik, Ökonomie, Marketing und Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen. Gebündelt, stets aktuell und immer handverlesen werden alle Neuigkeiten gesammelt und anwenderbezogen aufbereitet.

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    BinDoc GmbH: Erweiterung der Hybrid-DRGs zum 01.01.2025 beschlossen

    10. April 2024

    Zum 27.03.2024 haben die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband eine Erweiterung des Hybrid-DRG Leistungskatalog beschlossen. Die Erweiterung tritt zum 01.01.2025 in Kraft. 

    Es werden sowohl die bislang bestehenden 12 Hybrid-DRGs erweitert als auch neue Leistungen integriert. Neu hinzu kommen folgende Leistungsgruppen:

    • ERCP
    • Lymphknotenbiopsie,
    • Eingriffe am männlichen Genital,
    • Proktologie,
    • offene Reposition Fraktur Klavikula und
    • Eingriffe an der Brust 

    Schaffen Sie jetzt Transparenz mit unserem kostenfreien Hybrid-DRG Dashboard und registrieren Sie sich unter: https://hubs.la/Q02rDtdP0

    Welche und wie viele Behandlungsfälle sind ambulant-sensitiv oder können zukünftig sektorenübergreifend geleistet werden?
    Wie hoch ist die Erlösdifferenz zwischen EBM, H-DRG und a-G-DRG bzw. Eintagesbelegung ?
    Wie viele und welche Behandlungsfälle erfüllen die Voraussetzungen für eine ambulante Behandlung oder einer sektorenübergreifenden Versorgung gemäß Startkatalog und erweitertem Katalog für 2025 ?

    Quelle: BinDoc GmbH
  • Verjährungsfrist: Krankenhäuser und Krankenkassen im Clinch

    9. April 2024

    Das Bundessozialgericht entschied am 12. Dezember 2023, dass eine Aufwandspauschale aus 2015, die aus einer Prüfung vor 2016 resultiert, nicht unter die kurze Verjährungsfrist fällt. Erst mit Wirkung von 2019 gilt diese Frist analog. Der Vergütungsanspruch eines klagenden Krankenhauses wurde durch Aufrechnung mit der Gegenforderung einer Krankenkasse auf Erstattung der Pauschale hinfällig erklärt. Eine rückwirkende Anwendung des § 109 Abs. 5 SGB V wurde ausgeschlossen...

    Quelle: kmh-medizinrecht.de
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    MOMO PEPP: Neue Lösung für Rightcoding und Erlössicherung in der Psychiatrie

    5. April 2024

    Psychiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie oder Psychosomatik: Mit dem neuen PEPP-Modul bietet Tiplu ab sofort eine Lösung für Rightcoding und Erlössicherung für alle stationären und teilstationären Fälle in der Psychiatrie an. MOMO PEPP ist als Einzelprodukt oder als Ergänzung zur Kodiersoftware MOMO erhältlich.  

    MOMO PEPP ermöglicht die umfassende fallbegleitende Kodierung von PEPP-Fällen – ganz ohne personellen Mehraufwand. Mithilfe einer hochspezialisierten Semantik durchsucht MOMO PEPP alle digital vorliegenden Dokumente (z.B. Arztbriefe, Visiten- und Pflegedokumentation) nach kodierrelevanten Informationen. Herzstück der Software ist ein umfangreiches, täglich gepflegtes PEPP-Regelwerk, das fallindividuelle Vorschläge liefert.  Für die Erkennung somatischer Nebendiagnosen sind zudem Regeln aus diesem Bereich enthalten. Ergänzt werden die Kodiervorschläge durch den Einsatz Künstlicher Intelligenz. 

    Quelle: tiplu.de
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    Kaysers Consilium GmbH: Neuer Zertifikatslehrgang "Medizincontrolling für Kodierfachkräfte"

    4. April 2024

    Inklusive der neuesten Änderungen wie Leistungsgruppen, Vorhaltevergütung und Hybrid-DRGs

    Die Anforderungen an das Medizincontrolling sind in den letzten Jahren rasant gestiegen. Das Berufsfeld verlangt neben medizinischer sowie ökonomischer Expertise auch juristische Kenntnisse und klassische Managementfähigkeiten. Regelmäßige Reformen wie die aktuell diskutierte Einführung von Leistungsgruppen oder die kommende Vorhaltefinanzierung verdeutlichen diese Dynamik ebenso wie die sich forcierende Tendenz zur Ambulantisierung (Hybrid-DRGs und AOP-Katalog).

    Ein solch breites und dynamisches Arbeitsumfeld erfordert eine fundierte Aus- und Weiterbildung. Der Bedarf an exzellent geschulten Spezialisten im Medizincontrolling ist in den letzten Jahren stetig gewachsen. Erfahrene und motivierte Kodierfachkräfte für eine vertiefende Tätigkeit im Medizincontrolling zu qualifizieren und mit neuen Aufgabenfeldern zu betrauen ist daher konsequent und zielführend.

    Quelle: Kaysers Consilium GmbH
  • SZ

    Der Kampf zwischen Kliniken und Krankenkassen eskaliert

    2. April 2024

    Krankenhäuser und Krankenkassen ringen jährlich um Millionenbeträge. Kassen werfen Kliniken überhöhte Rechnungen vor, während diese eine generelle Misstrauenskultur beklagen. Im Fokus: Der Zank um Liegezeiten, Kodierungen und Fallpauschalen. Ein Streit ums Geld, der tiefer liegt als auf den ersten Blick ersichtlich ist...

    Quelle: schwaebische.de
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    Kaysers Consilium GmbH: Neuer Zertifikatslehrgang "Medizincontrolling für Kodierfachkräfte"

    27. März 2024

    Inklusive der neuesten Änderungen wie Leistungsgruppen, Vorhaltevergütung und Hybrid-DRGs

    Die Anforderungen an das Medizincontrolling sind in den letzten Jahren rasant gestiegen. Das Berufsfeld verlangt neben medizinischer sowie ökonomischer Expertise auch juristische Kenntnisse und klassische Managementfähigkeiten. Regelmäßige Reformen wie die aktuell diskutierte Einführung von Leistungsgruppen oder die kommende Vorhaltefinanzierung verdeutlichen diese Dynamik ebenso wie die sich forcierende Tendenz zur Ambulantisierung (Hybrid-DRGs und AOP-Katalog).

    Ein solch breites und dynamisches Arbeitsumfeld erfordert eine fundierte Aus- und Weiterbildung. Der Bedarf an exzellent geschulten Spezialisten im Medizincontrolling ist in den letzten Jahren stetig gewachsen. Erfahrene und motivierte Kodierfachkräfte für eine vertiefende Tätigkeit im Medizincontrolling zu qualifizieren und mit neuen Aufgabenfeldern zu betrauen ist daher konsequent und zielführend.

    Quelle: Kaysers Consilium GmbH
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    Ursula Klinger-Schindler: „Basiskurs“ Abrechnung ambulanter Operationen - EBM-Abrechnung für Neueinsteiger ohne Vorkenntnisse

    25. März 2024

    Während stationäre Leistungen im Krankenhaus über diagnosebezogene Fallpauschalen (DRG – Diagnosis Related Groups) abgerechnet werden, ist die Abrechnung von ambulanten Operationen nach §115b SGB V durch den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) geregelt. Diese nimmt an Bedeutung zu.

    Mit dem „Basiskurs“ Abrechnung ambulanter Operationen mit dem EBM - lernen Sie die Grundkenntnisse, die Sie für die Abrechnung ambulante Behandlungsfälle benötigen. Und zwar Schritt für Schritt – auch wenn Sie über keinerlei Vorkenntnisse in der ambulanten Abrechnung verfügen.

    Wie funktioniert AOP-Abrechnung nach §115b SGB V?

    Wir beginnen mit dem Aufbau des EBM für die AOP-Abrechnung und widmen uns in diesem Webinar der Regelbestimmungen genauso, wie der Berechnung von Sachkosten, Pathologie, Radiologische oder beispielsweise Laborleistungen.

    Neben den wichtigsten Rahmenbedingungen des AOP-Vertrages nach §115b SGB V erklären wir Ihnen die Umsetzung und Anwendung der Anlagen und Abschnitte bis hin zur Erstellung der ersten AOP-Rechnungen in Ihrer eigenen Verantwortung.

    Quelle: abrechnungsseminare.de
  • MOHR

    GKV-Spitzenverband ermittelt Prüfquoten für Krankenhäuser falsch

    22. März 2024

    Verfälschte Prüfquoten und Strafzahlungen: Die unzulässige Ermittlungspraxis des GKV-Spitzenverbands

    Der GKV-Spitzenverband legt fest, dass Krankenkassen das Datum der ersten leistungsrechtlichen Entscheidung als Grundlage für ihre Meldung verwenden müssen. Dies verstößt jedoch gegen die gesetzlichen Vorschriften in § 275c SGB V. Die Meldepraxis des GKV-Spitzenverbands führt zu verfälschten Prüfquoten und Strafzahlungen, was für einzelne Krankenhäuser nachteilig sein kann. Es wird empfohlen, gegen die Festlegung der Prüfquote Widerspruch einzulegen und die Anordnung der aufschiebenden Wirkung bei Gericht zu erwirken...

    Quelle: medizinrecht-ra-mohr.de
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    Kaysers Consilium GmbH: Neuer Zertifikatslehrgang "Medizincontrolling für Kodierfachkräfte"

    20. März 2024

    Inklusive der neuesten Änderungen wie Leistungsgruppen, Vorhaltevergütung und Hybrid-DRGs

    Die Anforderungen an das Medizincontrolling sind in den letzten Jahren rasant gestiegen. Das Berufsfeld verlangt neben medizinischer sowie ökonomischer Expertise auch juristische Kenntnisse und klassische Managementfähigkeiten. Regelmäßige Reformen wie die aktuell diskutierte Einführung von Leistungsgruppen oder die kommende Vorhaltefinanzierung verdeutlichen diese Dynamik ebenso wie die sich forcierende Tendenz zur Ambulantisierung (Hybrid-DRGs und AOP-Katalog).

    Ein solch breites und dynamisches Arbeitsumfeld erfordert eine fundierte Aus- und Weiterbildung. Der Bedarf an exzellent geschulten Spezialisten im Medizincontrolling ist in den letzten Jahren stetig gewachsen. Erfahrene und motivierte Kodierfachkräfte für eine vertiefende Tätigkeit im Medizincontrolling zu qualifizieren und mit neuen Aufgabenfeldern zu betrauen ist daher konsequent und zielführend.

    Quelle: Kaysers Consilium GmbH
  • Umstrittenes BSG-Urteil zur Hauptdiagnose

    15. März 2024

    Das Bundessozialgericht hat am 29. August 2023 ein Urteil zur Definition der Hauptdiagnose gefällt, das die Fachwelt überrascht hat. Überraschend war nicht das Urteil selbst, sondern die Ausführungen in der Urteilsbegründung unter Rn. 19: „Liegen bei ex-post-Betrachtung bereits bei Aufnahme in das Krankenhaus objektiv mehrere Leiden vor, die stationäre Behandlung erfordern, sind diese vorbehaltlich besonderer Regelungen stets nach dem Grad ihres Ressourcenverbrauchs zu gewichten.“ Nicht nur die Autoren Sascha Baller und Jörg Liebel reiben sich verwundert die Augen: Wie bitte? Haben wir die Definition der Hauptdiagnose 20 Jahre lang falsch verstanden?...

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    31. Deutscher Krankenhaus Controllertag am 16./17. April in Potsdam

    15. März 2024

    Der 31. DKCT findet am 16./17. April im Kongresshotel am Templiner See in Potsdam statt. Unter der Schirmherrschaft von Bundesgesundheitsminister Dr. Karl Lauterbach werden an zwei Tagen wieder Themen rund um das Management und Controlling von Krankenhäusern diskutiert.

    Die Gesundheitseinrichtungen und vor allem die Krankenhäuser befinden sich in Moment in einer schwierigen Phase und die Mitarbeitenden auf allen Ebenen sind herausgefordert. Paradigmenwechsel auf vielen Ebene sind gefordert und transformative Ideen müssen umgesetzt werden.

    Oder anders ausgedrückt: Um die Krankenhäuser auf Kurs zu halten oder wieder auf Kurs zu bekommen ist viel Steuermannskunst gefragt. Aus diesem Grund ist es besonders wichtig an diesem Ereignis teilzunehmen, um sich über die neuesten Entwicklungen im Bereich des Krankenhauscontrollings zu informieren und sich mit Fachkollegen auszutauschen.

    Im Fokus des Programms stehen bei der diesjährigen Auflage vor allem folgende Themen:

    Aktuelle Herausforderungen im Controlling von Krankenhäusern (Pate: Cornelia Müller-Wenzel)
    .Krankenhausfinanzierung: Welche Impulse bringt die Reform? (Pate: Andreas Weiß)

    • Krankenhausfinanzierung: Welche Impulse bringt die Reform? (Pate: Andreas Weiß)
    • Ambulantisierung und Hybrid DRGs – wohin führt der Weg des Krankenhauses? (Pate: Andreas Weiß)
    • Controlling in der Pflege: Reicht die PPR 2.0 als Steuerungsinstrument? (Prof. Dr. Juli Oswald)
    • KI, Robotik und Augmented Intelligence – Digitalisierung 2.0 (Pate: Achim Schütz)
    • Herausforderung Liquiditätsmanagement: Zahlungsfähigkeit absichern (Pate: Achim Schütz)
    • Steuert die Bürokratie uns oder haben wir eine Chance die Bürokratie zu steuern? (Pate: Prof. Dr. Dirk Lauscher)
    • MD Management: Strukturprüfungen und Erlössteuerung (Pate: Dr. Peter Leonhardt) Subkongress am 17. April 2024.
    • Nachhaltigkeitsmanagement und Nachhaltigkeitsberichterstattung (Prof. Dr. Björn Maier) ...

    Quelle: dvkc.org
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    Kaysers Consilium GmbH: Neuer Zertifikatslehrgang "Medizincontrolling für Kodierfachkräfte"

    13. März 2024

    Inklusive der neuesten Änderungen wie Leistungsgruppen, Vorhaltevergütung und Hybrid-DRGs

    Die Anforderungen an das Medizincontrolling sind in den letzten Jahren rasant gestiegen. Das Berufsfeld verlangt neben medizinischer sowie ökonomischer Expertise auch juristische Kenntnisse und klassische Managementfähigkeiten. Regelmäßige Reformen wie die aktuell diskutierte Einführung von Leistungsgruppen oder die kommende Vorhaltefinanzierung verdeutlichen diese Dynamik ebenso wie die sich forcierende Tendenz zur Ambulantisierung (Hybrid-DRGs und AOP-Katalog).

    Ein solch breites und dynamisches Arbeitsumfeld erfordert eine fundierte Aus- und Weiterbildung. Der Bedarf an exzellent geschulten Spezialisten im Medizincontrolling ist in den letzten Jahren stetig gewachsen. Erfahrene und motivierte Kodierfachkräfte für eine vertiefende Tätigkeit im Medizincontrolling zu qualifizieren und mit neuen Aufgabenfeldern zu betrauen ist daher konsequent und zielführend.

    Quelle: Kaysers Consilium GmbH
  • PP

    Abrechnungsfirma der Krankenkassen behauptet eklatanten Abrechnungsbetrug

    13. März 2024

    Krankenhäuser rechnen Leistungen falsch ab und verursachen den Krankenkassen dadurch Schäden in Millionenhöhe.Das behauptet zumindest casusQuo, ein auf die Prüfung von Krankenhausrechnungen spezialisiertes Unternehmen.Die Prüfquoten sind eine Einladung zur Falschabrechnung, da das Entdeckungsrisiko gering und die Strafen lächerlich niedrig sind...

    Quelle: presseportal.de
  • KBV

    ZI: Aktualisierte Kodierhilfe für Praxen

    12. März 2024

    Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) hat seine Kodierhilfen für Praxen aktualisiert und an die neueste Version der ICD-10-GM für 2024 angeglichen. Diese Hilfen stehen Praxen zur kostenlosen Nutzung bereit...

    Quelle: kbv.de
  • Mindestmengenregelung

    8. März 2024

    Die Mindestmengenregelungen des G-BA sehen besondere Bestimmungen für die erstmalige oder erneute Erbringung mindestmengenrelevanter Krankenhausleistungen vor. Ein von Trefz Flachsbarth Rechtsanwälte vertretenes Krankenhaus hat es in der Vergangenheit versäumt, rechtzeitig die beabsichtigte Aufnahme der Leistungserbringung den zuständigen Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen vorab schriftlich anzuzeigen...

    Quelle: trefz-flachsbarth.de
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