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13.05.2024
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überwinden -
Aber wie?
Nachrichten
Was gibt es Neues in der Krankenhauslandschaft? Welche Personalien ändern sich? Gibt es aktuelle Gesetzesbeschlüsse? Welche ökonomischen Auswirkungen haben die jüngsten demografischen Entwicklungen auf den Gesundheitsmarkt? Diese und viele weitere Fragen werden Tag für Tag neu diskutiert und beantwortet. Das Portal „medinfoweb.de“ versteht sich als Onlinezeitschrift für Informatik, Ökonomie, Marketing und Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen. Gebündelt, stets aktuell und immer handverlesen werden alle Neuigkeiten gesammelt und anwenderbezogen aufbereitet.
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RA Dr. Florian Wölkam
Das BSG hat in einer Entscheidung vom 29.08.2023 (- B 1 KR 18/22 R -) noch einmal klargestellt, dass eine Verlegung eines Versicherten in ein anderes Krankenhaus bedarf es eines sachlichen Grundes, den das Krankenhaus im Streitfall darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen hat, es sei denn, die Verlegung verursacht der Krankenkasse keine Mehrkosten (so bereits BSG, Urteil vom 07.03.2023 – B 1 KR 4/22 R –)...
Quelle: medizinrecht.ra-glw.de - Anzeige
Franz & Wenke - Chirurgie an Fuß & Sprunggelenk: G-DRG / AOP / Hybrid-DRGs / EBM
Webseminar: 26. Januar 2024 - 10:00 bis 15:00 Uhr
Praxisorientierte Online-Schulung aufgeteilt in 4 Blöcke á 60 min. mit kurzen Pausen (Gesamtdauer: 5 Stunden)
Es besteht während und nach der Folienpräsentation ausreichend Zeit für Fragen der Teilnehmer und zur Diskussion der Schulungsinhalte, sowie eigener FälleErforderliche Kenntnisse:
Grundkenntnisse in der Kodierung und des DRG-Systems
Enthaltene Leistungen:
Teilnahme an der Online-Schulung
Die Vortragsfolien werden Ihnen zusammen mit den Zugangsdaten als PDF-Datei am Vortag der Schulung zum Download zur Verfügung gestellt werden...Quelle: dasgesundheitswesen.de - Anzeige
3M Deutschland GmbH: Einfach, alles im Blick: Herausforderung Strukturprüfungen!
Die Strukturprüfungen sind eine wiederkehrende Herausforderung in den Krankenhäusern – die nächste Strukturprüfung kommt!
3M easySTROPS unterstützt Sie bei der Bearbeitung der Strukturprüfungen und ermöglicht eine übersichtliche Darstellung aller beim Medizinischen Dienst zu beantragenden abrechnungsrelevanten OPS-Kodes sowie weiterer G-BA-Richtlinien. Notwendige Merkmale inkl. der Nachweise werden vom System vorgegeben und können hier gepflegt werden. Erinnerungen an die Prozessbeteiligten per Mail helfen bei der fristgerechten Bearbeitung und Beantragung.
In unseren Webseminaren zeigen wir Ihnen, wie Sie die STROPS sowie weitere G-BA-Richtlinien (zum Beispiel die QSFFx-RL) erfolgreich managen.
Quelle: 3M Deutschland GmbH -
BSG-Urteil zum Vorrang des systematischen Verzeichnisses bei der Kodierung von Diagnosen
27. Dezember 2023Das systematische Verzeichnis des ICD-Katalogs ist maßgeblich für die Kodierung von Haupt- und Nebendiagnosen. Mit der Frage, ob die Voraussetzungen des konkret in Rede stehenden Codes erfüllt sind, hat sich das BSG hat mit Urteil vom 12.12.2023 – Az. B 1 KR 1/23 R – befasst. Die Revision des klagenden Krankenhauses wurde zurückgewiesen...
Quelle: kmh-medizinrecht.de -
Die Sozialmedizinische Expertengruppe „Vergütung und Abrechnung“ der Gemeinschaft der Medizinischen Dienste (SEG 4) hat ihre Kodierempfehlungen um drei neue Kodierempfehlungen ergänzt. Die Datenbank „SEG 4-Kodierempfehlungen“ wurde entsprechend aktualisiert.
Mit Datum 13.11.2023 wurden folgende Kodierempfehlungen (Nummer und Schlagwort) ergänzt:
- 614 Immunkompromittierung
- 615 Bakteriämie
- 616 Linksherzunterstützung, SAPS
Zur Datenbank „SEG 4-Kodierempfehlungen
Quelle: medizinischerdienst.de -
Rechtswidrige Ausweisung pflegesensitiver Bereiche - Berufung des InEK ohne Erfolg
Über das Urteil des SG Karlsruhe vom 10.10.2022 wurde an dieser Stelle bereits berichtet. Das Gericht hatte Bescheide des InEK über die Feststellung pflegesensitiver Bereiche aufgehoben. Am 12.12.2023 hat das LSG Baden-Württemberg durch Urteil die hiergegen gerichtete Berufung des InEK zurückgewiesen. Die Ausweisung pflegesensitiver Bereiche ist demnach rechtswidrig, weil die Rechtsverordnung entgegen dem Gesetzeswortlaut des § 137i SGB V auf eine Differenzierung nach Schweregradgruppen verzichtet. Sobald uns die schriftlichen Entscheidungsgründe vorliegen, werden wir wieder berichten. Zum jetzigen Zeitpunkt ist den betroffenen Krankenhäusern zu empfehlen, die in den letzten Tagen zugegangenen Bescheide des InEK, mit denen Einwendungen der Krankenhäuser zurückgewiesen worden sind, mit Widersprüchen anzufechten.
Für weitere Informationen: Dr. Ulrich Trefz
Quelle: trefz-flachsbarth.de -
Die Hamburger Gesundheitssenatorin Melanie Schlotzhauer (SPD) drängt darauf, Personal vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen an die Kliniken zu verlagern. Sie betont die Notwendigkeit, alle verfügbaren Ressourcen zu nutzen, um mehr Pflegekräfte und Ärzte für die Patientenversorgung bereitzustellen. Schlotzhauer kritisiert den aktuellen Aufwand für Qualitätssicherung und mahnt zu einer effizienteren Prüfung medizinischer Standards...
Quelle: sat1regional.de - QUAAS
Aufrechnung mit Ansprüchen auf Aufschlagszahlungen verstößt gegen landesvertragliches Aufrechnungsverbot
29. November 2023Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG NRW) hat in seinem Beschluss vom 09. November 2023 (Aktenzeichen L 10 KR 246/23 NZB KH) bestätigt, dass die Aufrechnung mit Ansprüchen auf Aufschlagszahlungen im Sinne des § 275 c Absatz 3 Satz 1 und 2 SGB V gegen das im Landesvertrag vereinbarte Aufrechnungsverbot verstößt. Die Klarstellung, dass das landesvertragliche Aufrechnungsverbot greift, wurde durch ständige Rechtsprechung des LSG NRW bestätigt...
Quelle: quaas-partner.de -
Nachfolgend geben wir Kodierfachkräften und Medizincontrollern einen ständig aktualisierten Überblick über kostenfreie und kostenpflichtige Kodierhilfen, Kodierleitfäden und Kodierrichtlinien für das Jahr 2023 und 2024:
Quelle: medinfoweb.de MIW - Anzeige
Nächster Meilenstein erreicht: Projekt der vollautomatisierten Kodierung kommt am Carl-Thiem-Klinikum voran
Das Carl-Thiem-Klinikum Cottbus und die Tiplu GmbH kommen dem gemeinsamen Ziel einer vollständig automatisierten Primärkodierung immer näher: Nun können erste Fälle vollautomatisiert kodiert werden – etwa im Bereich der Endoprothetik.
In der Entwicklungspartnerschaft zwischen dem Carl-Thiem-Klinikum Cottbus (CTK) und der Tiplu GmbH geht es mit großen Schritten vorwärts: Erste stationäre Fälle können nun – nach Entlassung und bei vollständiger Dokumentation – vollautomatisiert kodiert werden. Vor der Übermittlung an die Krankenkassen werden die Kodes aktuell noch durch eine Kodierfachkraft überprüft und freigegeben, jedoch nicht mehr primär kodiert. Bereits möglich ist dies beispielsweise im Bereich der Endoprothetik.
Neue Features ermöglichen erstmalig vollautomatisierte KodierungErmöglicht wird dies vor allem durch neue Funktionen, die in der intelligenten Kodiersoftware MOMO zur Verfügung stehen: „Zuletzt haben wir uns gemeinsam mit dem CTK verstärkt mit der Frage beschäftigt, welche Features noch fehlen, um erste Fälle tatsächlich vollautomatisiert kodieren zu können. In der Folge konnten wir spezifische Funktionen identifizieren, die nun entwickelt und in MOMO implementiert werden konnten. Insbesondere sind nun beispielsweise die Abbildung und bidirektionale Übertragung der Seitenlokalisationen für ICD-Kodes sowie die automatisierte Verknüpfung von Primär- und Sekundärkodes in MOMO möglich.“, erklärt Dr. Lukas Aschenberg, Geschäftsführer der Tiplu GmbH.
Quelle: tiplu.de - DGfM
Stellungnahme zum Entwurf einer Richtlinie des Medizinischen Dienstes Bund nach § 283 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 SGB V zur regelmäßigen Begutachtung zur Einhaltung von Strukturmerkmalen von OPS-Kodes nach § 275d SGB V
Deutschen Gesellschaft für Medizincontrolling (DGfM)
Die Richtlinie über die Durchführung der regelmäßigen Begutachtungen zur Einhaltung von Strukturmerkmalen definiert das Verfahren, aber auch die Nachweise, welche der Medizinische Dienst zur Prüfung der Strukturmerkmale für erforderlich hält.
Kritische Vorbemerkung
Das in der ersten Version der StrOPS-RL noch proklamierte Ziel, mit der Richtlinie eine „Vereinfachung und Reduzierung von Prüffällen bei der Krankenhausrechnungsprüfung im Einzelfall“ zu erreichen, wird seit der 2. Auflage nicht mehr weiterverfolgt, denn der Satz wurde aus dem Prüfkonzept ersatzlos gestrichen. Da neben den Strukturprüfungen auch in zunehmendem Maße GBA-Richtlinienprüfungen durchgeführt werden, für die ähnliche Nachweise zu führen sind, lediglich für andere Prüfzeiträume, übersteigen die Dokumentations- und Darlegungspflichten für die Kliniken vertretbare Maße. Mit Einführung der neuen Level und Leistungsgruppen im Rahmen der politisch intendierten Umstrukturierung der Krankenhauslandschaft werden zudem weitere MD-Prüfungen zu Leistungsgruppen in Aussicht gestellt. Hier sollte dringend eine Angleichung der Inhalte und wechselseitige Anerkennung der bereits getätigten Nachweise erfolgen, da der Umfang der diversen Prüfungsarten sowohl auf Klinikseite als auch auf Seiten des MD extreme Personalaufwände generiert und damit auch unnötig Kosten verursacht...
Quelle: medizincontroller.de -
Strafzahlungen bei Rechnungsprüfungen im Krankenhaus vor dem Jahr 2022 sind unzulässig - Bundessozialgericht (BSG), Urt. v. 19.10.2023 (B 1 KR 8/23)
Frank Sarangi, LL.M. – Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht
Krankenhäuser und Krankenkassen streiten seit geraumer Zeit darüber, ab welchem Behandlungs- bzw. Prüfungszeitraum es zulässig ist, sogenannte „Strafzahlungen“ im Kontext mit der Überprüfung von Krankenhausabrechnungen festzusetzen. Immer dann, wenn sich im Anschluss an ein #Rech-nungsprüfungsverfahren durch den Medizinischen Dienst (MD) eine Rechnungsminderung ergibt, sieht § 275c Abs. 2 S. 2 SGB V vor, das das betroffene #Krankenhaus neben der Rückzahlung der Rechnungsdifferenz auch einen weiteren Aufschlag – die sogenannte „Strafzahlung“ – an die Krankenkasse zu leisten habe. In der Vorschrift heißt es wörtlich:
„Ab dem Jahr 2022 gilt für eine Krankenkasse bei der Prüfung von Schlussrechnungen für vollstationäre Krankenhausbehandlung durch den Medizinischen Dienst eine quartalsbezogene Prüfquote je Krankenhaus in Abhängigkeit von dem Anteil unbeanstandeter Abrechnungen je Krankenhaus nach Absatz 4 Satz 3 Nummer 2. Maßgeblich für die Zuordnung einer Prüfung zu einem Quartal und zu der maßgeblichen quartalsbezogenen Prüfquote ist das Datum der Einleitung der Prüfung.“
Quelle: fehn-legal.de -
BSG-Urteil: Aufschlagzahlungen nach § 275c Abs. 3 SGB V sind vom Zeitpunkt der Rechnungsprüfung abhängig
7. November 2023Das Bundessozialgericht (BSG) hat in seinem Urteil vom 19. Oktober 2023 (Aktenzeichen B 1 KR 8/23 R) entschieden, dass die rechtmäßige Erhebung von Aufschlagzahlungen nach § 275c Absatz 3 des Sozialgesetzbuches (SGB) V vom Zeitpunkt der Einleitung der Rechnungsprüfung abhängt. Gemäß § 275c Absatz 3 Satz 1 des SGB V sind Krankenhäuser ab dem Jahr 2022 verpflichtet, zusätzlich zur Rückzahlung von Differenzen in den Rechnungen Aufschlagzahlungen an die Krankenkassen zu leisten...
Quelle: kmh-medizinrecht.de -
Aufrechnung von Aufschlagszahlungen nach § 275c Abs. 3 SGB V laut SG Düsseldorf unwirksam
Das Sozialgericht Düsseldorf hat in seinem Urteil vom 4. Oktober 2022 (Aktenzeichen S 15 KR 1185/22 KH) entschieden, dass Krankenkassen nicht berechtigt sind, ihre Forderungen auf Zahlung von Aufschlagszahlungen gemäß § 275c Absatz 3 des Sozialgesetzbuches (SGB) V aufrechnen zu dürfen. Zwar sei zutreffend, dass das Aufrechnungsverbot gemäß § 109 Abs. 6 SGB V nicht anwendbar sei, da der Vergütungsanspruch nicht mit einem Erstattungsanspruch aufgerechnet worden sei. Jedoch verstoße die Aufrechnung der Krankenkasse gegen das landesvertragliche Aufrechnungsverbot NRW, so das SG Düsseldorf...
Quelle: kmh-medizinrecht.de -
RA Dr. Till Flachsbarth
Im Verfahren vor dem SG Heilbronn zu AZ: S 5 KR 1771/22 war mitunter strittig, ob das Krankenhaus zu Recht der Abrechnung den OPS 8-918 zugrunde gelegt hat. Erst im Laufe des gerichtlichen Verfahrens wandte die beklagte Krankenkasse ein, aus der unstreitig vorgerichtlich dem MD vorgelegten Dokumentation gehe nicht hervor, dass nicht mehr als 8 Teilnehmer an Gruppentherapien teilgenommen hätten...
Quelle: trefz-flachsbarth.de