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RA Dr. Ulrich Trefz
Das VG Greifswald hat sich mit Urteil vom 18.01.2024 – 3 A 190/23 HGW – mit Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Aufnahme eines neu zu errichtenden Krankenhauses in den Krankenhausplan befasst. Im Ergebnis wurde die Klage der (künftigen) Krankenhausträgerin gegen das Land abgewiesen, weil nach dem vorgelegten Konzept zu der neu zu errichtenden Klinik die Leistungsfähigkeit des Krankenhauses noch nicht hinreichend gewährleistet war. Zutreffend führt das Gericht aus, die Feststellung der Leistungsfähigkeit eines Krankenhauses im Verfahren auf Planaufnahme setze nicht zwingend voraus, dass das Krankenhaus den Betrieb bereits aufgenommen habe. Allerdings ...
Quelle: trefz-flachsbarth.de