- Neben dem Fachkräftemangel ist die Suche nach geeigneten Führungskräften eine Herausforderung für jedes Unternehmen.
- Die Suche über Suchmaschinen, Social Mediaplattformen, Anzeigen und Portale produziert viele aber nur wenige richtige Ergebnisse.
- Entscheidend für den Erfolg ist die Art der Recherche.
- Es gibt viele Bewerber um begehrte Positionen, doch nur wenig wirklich geeignete.
Nachrichten
Was gibt es Neues in der Krankenhauslandschaft? Welche Personalien ändern sich? Gibt es aktuelle Gesetzesbeschlüsse? Welche ökonomischen Auswirkungen haben die jüngsten demografischen Entwicklungen auf den Gesundheitsmarkt? Diese und viele weitere Fragen werden Tag für Tag neu diskutiert und beantwortet. Das Portal „medinfoweb.de“ versteht sich als Onlinezeitschrift für Informatik, Ökonomie, Marketing und Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen. Gebündelt, stets aktuell und immer handverlesen werden alle Neuigkeiten gesammelt und anwenderbezogen aufbereitet.
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ICD-10- und OPS-Kodierung für die ambulante Abrechnung in Klinik und MVZ
Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz wurde die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) beauftragt, für die Abrechnung und Vergütung der erbrachten ambulanten Leistungen verbindliche Regelungen zur Unterstützung bei der Vergabe und Übermittlung der ICD-Kodes zu erstellen. Aber auch die Weiterentwicklung des AOP-Kataloges, MD-Prüfungen in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung und Grundsatzurteile der Notaufnahme verlangen umfassende Kodierungskenntnisse. Seit dem 1. Juli 2022 müssen Krankenhäuser die ambulante Kodierrichtlinie umsetzen – und damit verbindliche Regelungen zur Abrechnung und Vergütung der erbrachten ambulanten Leistungen beachten.
Sichern Sie durch eine sachgerechte ambulante Kodierung die Erlöse Ihrer ambulanten Abrechnung.
Mit dem 2019 in Kraft getretenen Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) werden gemäß § 295 Absatz 4 Satz 3 und 5 SGB V alle Ärzte, Psychotherapeuten, medizinischen Versorgungszentren, Krankenhäuser sowie sonstige Einrichtungen, die an der ambulanten ärztlichen Versorgung zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung teilnehmen, gleichermaßen zur Kodierung ambulanter (Behandlungs-) Diagnosen nach festgeschriebenen Vorgaben verpflichtet. In einem Mitte 2020 gefassten Beschluss der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) wurden zum 1. Juli 2022 ambulante Kodiervorgaben eingeführt – und gelten nicht nur für Praxen, sondern auch für die ambulante Versorgung in Krankenhäusern.
Nach festgelegten Vorgaben sorgen einheitlich kodierte Diagnosen für Transparenz und erleichtern die Abrechnungen mit den Krankenkassen. Häufig können durch eine sachgerechte Kodierung die Reklamationen mit den Krankenkassen reduziert und erbrachte medizinisch notwendige Leistungen erfolgreich durchgesetzt werden.
Auch die Weiterentwicklung des AOP-Katalogs, MD-Prüfungen in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung und Grundsatzurteile bezüglich der Notaufnahme verlangen umfassende Kodierungskenntnisse. Und die erhalten Sie bei uns.
Wir geben Ihnen einen Überblick über den Rechtsrahmen der ambulanten Kodiervorgaben und erklären Ihnen, wie Sie die Vorschriften optimal umsetzen. Lernen Sie praxisnah, wie Sie Ihre ambulanten Leistungen in der Notaufnahme, dem MVZ, im Rahmen von ambulanten Operationen oder der ASV zukünftig korrekt und sachgerecht kodieren – und sichern Sie Ihrer Klinik damit wertvolle ambulante Erlöse...
Quelle: abrechnungsseminare.de - Anzeige
MEDIQON-Webseminar | AOP-Katalog 2024 im Kontext von Hybrid-DRGs & Krankenhausreform
Wie immer ist kurz vor Jahresende der neue AOP-Katalog veröffentlicht worden, der für viele Krankenhäuser häufig mit einem Überraschungseffekt verbunden ist und eine adäquate Vorbereitungszeit erschwert.
MEDIQON ist der erste Anbieter, der diesen bereits jetzt in den Lösungen umgesetzt und das Potenzial im Benchmark ermittelt hat.
Vor diesem Hintergrund möchten wir nicht nur die Änderungen und Neuerungen mit Ihnen bewerten, sondern diese auch in den Gesamtkontext der Krankenhausreform sowie Hybrid-DRGs einordnen.
Quelle: mediqon.de - GKV
Vereinbarung zur Übermittlung von Unterlagen für das Erörterungsverfahren durch die Medizinischen Dienste an die Krankenkassen
12. Januar 2024Vereinbarung nach § 17c Abs. 2b Satz 8 KHG zur Übermittlung der beim Krankenhaus erhobenen Daten und Unterlagen durch die Medizinischen Dienste an die Krankenkassen zur Durchführung der Erörterung und für eine gerichtliche Prüfung der Abrechnung (eUMD-VB) vom 04.12.2023
Die gesetzliche Grundlage für die Übermittlung von Unterlagen im Rahmen der Prüfung von Krankenhausabrechnungen ist in § 17c Abs. 2b Satz 8 KHG geregelt. Danach haben der GKV-Spitzenverband und der MD Bund das Verfahren einvernehmlich zu regeln. Die Parteien haben sich darauf verständigt, ein gemeinsames Kommunikationsportal zu nutzen, das von den MD betrieben wird. Das Portal soll ab dem 01.07.2024 für den Datenaustausch zur Verfügung stehen. Die Krankenkassen können sich ab dem 01.04.2024 dafür registrieren.
Diese Regelung steht im Zusammenhang mit einer geplanten Änderung der Prüfverfahrensvereinbarung (PrüfvV), mit der die Zuständigkeit für die Übermittlung von Unterlagen im Erprobungsverfahren geklärt werden soll. Bisher waren die Krankenhäuser für die Übersendung der Unterlagen an die Krankenkassen verantwortlich. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft hat jedoch angekündigt, dass sie diese Praxis zum 01.01.2024 aufgeben wird und die MD die Lieferpflicht übernehmen sollen. Dies erfordert eine Übergangslösung, bis das Kommunikationsportal ab dem 01.07.2024 bundesweit zur Verfügung steht...
Quelle: gkv-spitzenverband.de -
Der Bundesverband Geriatrie bietet am 05.02.2024 ein virtuelles Kodierseminar Geriatrie für Nichtmitglieder an
Bundesverband Geriatrie weitet sein Schulungsangebot zum aG-DRG-System auf externe Teilnehmende aus. Die Kodierseminare, die traditionell zu Beginn des Systemjahres die Mitgliedseinrichtungen über neueste leistungsrechtliche Entwicklungen informieren, werden in diesem Frühjahr zum ersten Mal auch für Einrichtungen angeboten, die keine Mitglieder im Bundesverband Geriatrie sind.
Quelle: bv-geriatrie.de - Anzeige
MEDIQON-Webseminar | AOP-Katalog 2024 im Kontext von Hybrid-DRGs & Krankenhausreform
Wie immer ist kurz vor Jahresende der neue AOP-Katalog veröffentlicht worden, der für viele Krankenhäuser häufig mit einem Überraschungseffekt verbunden ist und eine adäquate Vorbereitungszeit erschwert.
MEDIQON ist der erste Anbieter, der diesen bereits jetzt in den Lösungen umgesetzt und das Potenzial im Benchmark ermittelt hat.
Vor diesem Hintergrund möchten wir nicht nur die Änderungen und Neuerungen mit Ihnen bewerten, sondern diese auch in den Gesamtkontext der Krankenhausreform sowie Hybrid-DRGs einordnen.
Quelle: mediqon.de -
Kaysers Consilium veröffentlicht die Kodierhilfe Diabetes mellitus in der Version 2024 ...
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RA Dr. Florian Wölkam
Das BSG hat in einer Entscheidung vom 29.08.2023 (- B 1 KR 18/22 R -) noch einmal klargestellt, dass eine Verlegung eines Versicherten in ein anderes Krankenhaus bedarf es eines sachlichen Grundes, den das Krankenhaus im Streitfall darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen hat, es sei denn, die Verlegung verursacht der Krankenkasse keine Mehrkosten (so bereits BSG, Urteil vom 07.03.2023 – B 1 KR 4/22 R –)...
Quelle: medizinrecht.ra-glw.de - Anzeige
Franz & Wenke - Chirurgie an Fuß & Sprunggelenk: G-DRG / AOP / Hybrid-DRGs / EBM
Webseminar: 26. Januar 2024 - 10:00 bis 15:00 Uhr
Praxisorientierte Online-Schulung aufgeteilt in 4 Blöcke á 60 min. mit kurzen Pausen (Gesamtdauer: 5 Stunden)
Es besteht während und nach der Folienpräsentation ausreichend Zeit für Fragen der Teilnehmer und zur Diskussion der Schulungsinhalte, sowie eigener FälleErforderliche Kenntnisse:
Grundkenntnisse in der Kodierung und des DRG-Systems
Enthaltene Leistungen:
Teilnahme an der Online-Schulung
Die Vortragsfolien werden Ihnen zusammen mit den Zugangsdaten als PDF-Datei am Vortag der Schulung zum Download zur Verfügung gestellt werden...Quelle: dasgesundheitswesen.de - Anzeige
3M Deutschland GmbH: Einfach, alles im Blick: Herausforderung Strukturprüfungen!
Die Strukturprüfungen sind eine wiederkehrende Herausforderung in den Krankenhäusern – die nächste Strukturprüfung kommt!
3M easySTROPS unterstützt Sie bei der Bearbeitung der Strukturprüfungen und ermöglicht eine übersichtliche Darstellung aller beim Medizinischen Dienst zu beantragenden abrechnungsrelevanten OPS-Kodes sowie weiterer G-BA-Richtlinien. Notwendige Merkmale inkl. der Nachweise werden vom System vorgegeben und können hier gepflegt werden. Erinnerungen an die Prozessbeteiligten per Mail helfen bei der fristgerechten Bearbeitung und Beantragung.
In unseren Webseminaren zeigen wir Ihnen, wie Sie die STROPS sowie weitere G-BA-Richtlinien (zum Beispiel die QSFFx-RL) erfolgreich managen.
Quelle: 3M Deutschland GmbH -
BSG-Urteil zum Vorrang des systematischen Verzeichnisses bei der Kodierung von Diagnosen
27. Dezember 2023Das systematische Verzeichnis des ICD-Katalogs ist maßgeblich für die Kodierung von Haupt- und Nebendiagnosen. Mit der Frage, ob die Voraussetzungen des konkret in Rede stehenden Codes erfüllt sind, hat sich das BSG hat mit Urteil vom 12.12.2023 – Az. B 1 KR 1/23 R – befasst. Die Revision des klagenden Krankenhauses wurde zurückgewiesen...
Quelle: kmh-medizinrecht.de -
Die Sozialmedizinische Expertengruppe „Vergütung und Abrechnung“ der Gemeinschaft der Medizinischen Dienste (SEG 4) hat ihre Kodierempfehlungen um drei neue Kodierempfehlungen ergänzt. Die Datenbank „SEG 4-Kodierempfehlungen“ wurde entsprechend aktualisiert.
Mit Datum 13.11.2023 wurden folgende Kodierempfehlungen (Nummer und Schlagwort) ergänzt:
- 614 Immunkompromittierung
- 615 Bakteriämie
- 616 Linksherzunterstützung, SAPS
Zur Datenbank „SEG 4-Kodierempfehlungen
Quelle: medizinischerdienst.de -
Rechtswidrige Ausweisung pflegesensitiver Bereiche - Berufung des InEK ohne Erfolg
Über das Urteil des SG Karlsruhe vom 10.10.2022 wurde an dieser Stelle bereits berichtet. Das Gericht hatte Bescheide des InEK über die Feststellung pflegesensitiver Bereiche aufgehoben. Am 12.12.2023 hat das LSG Baden-Württemberg durch Urteil die hiergegen gerichtete Berufung des InEK zurückgewiesen. Die Ausweisung pflegesensitiver Bereiche ist demnach rechtswidrig, weil die Rechtsverordnung entgegen dem Gesetzeswortlaut des § 137i SGB V auf eine Differenzierung nach Schweregradgruppen verzichtet. Sobald uns die schriftlichen Entscheidungsgründe vorliegen, werden wir wieder berichten. Zum jetzigen Zeitpunkt ist den betroffenen Krankenhäusern zu empfehlen, die in den letzten Tagen zugegangenen Bescheide des InEK, mit denen Einwendungen der Krankenhäuser zurückgewiesen worden sind, mit Widersprüchen anzufechten.
Für weitere Informationen: Dr. Ulrich Trefz
Quelle: trefz-flachsbarth.de -
Die Hamburger Gesundheitssenatorin Melanie Schlotzhauer (SPD) drängt darauf, Personal vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen an die Kliniken zu verlagern. Sie betont die Notwendigkeit, alle verfügbaren Ressourcen zu nutzen, um mehr Pflegekräfte und Ärzte für die Patientenversorgung bereitzustellen. Schlotzhauer kritisiert den aktuellen Aufwand für Qualitätssicherung und mahnt zu einer effizienteren Prüfung medizinischer Standards...
Quelle: sat1regional.de - QUAAS
Aufrechnung mit Ansprüchen auf Aufschlagszahlungen verstößt gegen landesvertragliches Aufrechnungsverbot
29. November 2023Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG NRW) hat in seinem Beschluss vom 09. November 2023 (Aktenzeichen L 10 KR 246/23 NZB KH) bestätigt, dass die Aufrechnung mit Ansprüchen auf Aufschlagszahlungen im Sinne des § 275 c Absatz 3 Satz 1 und 2 SGB V gegen das im Landesvertrag vereinbarte Aufrechnungsverbot verstößt. Die Klarstellung, dass das landesvertragliche Aufrechnungsverbot greift, wurde durch ständige Rechtsprechung des LSG NRW bestätigt...
Quelle: quaas-partner.de -
Nachfolgend geben wir Kodierfachkräften und Medizincontrollern einen ständig aktualisierten Überblick über kostenfreie und kostenpflichtige Kodierhilfen, Kodierleitfäden und Kodierrichtlinien für das Jahr 2023 und 2024:
Quelle: medinfoweb.de MIW