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23.05.24 | 16.00 Uhr
Kliniken sind im Rahmen des Entlassmanagements zur Beratung über die Leistungspflicht der Pflegekassen verpflichtet. Unterbleibt das, können Versicherte Ansprüche auch rückwirkend geltend machen ...
Quelle: aerztezeitung.de