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… und Ihr
Haus rechtzeitig
bereit machen.
Haus- und Facharztpraxen haben nun die Möglichkeit, prä- und postoperative Leistungen auch bei ambulanten Operationen gemäß der Hybrid-DRG-Verordnung (Paragraf 115f SGB V) über den EBM abzurechnen. Diese Vereinbarung wurde im Rahmen des Bewertungsausschusses zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem GKV-Spitzenverband getroffen. Sie gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2024 und ist vorerst für ein Jahr gültig...
Quelle: Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNO)