VdÄÄ

Bedarfsgerechte Finanzierung und Krankenhausplanung statt Etikettenschwindel und Abrissbirne

6. Mai 2024

Bündnis Krankenhaus statt Fabrik zum Referentenentwurf KHVVG

Die angekündigte – und dringend notwendige – „drastische Entökonomisierung“ wird durch die Umsetzung des Referentenentwurfs des KHVVG nicht zustande kommen. Das Bündnis Krankenhaus statt Fabrik erläutert in einem Positionspapier, warum:

Die angekündigte neue Vorhaltefinanzierung ist mit dem Fallpauschalensystem gekoppelt, denn sie errechnet sich aus Anzahl und Schwere der Behandlungsfälle und nicht aus den zur Bedarfsdeckung notwendigen Vorhaltekosten.

Die Leistungsgruppen wie auch die bundesweite Festlegung von Qualitätskriterien haben ein hohes Missbrauchspotential. Werden sie zu rigide ausgelegt, droht vielen Krankenhäusern das Aus.
Die Zuweisung von Leistungsgruppen soll jeweils an die Erbringung von Mindestfallzahlen gekoppelt sein, die pauschal pro Leistungsgruppe in Form von Perzentilen festgelegt werden, statt sich an wissenschaftlichen Studien zu orientieren. Damit wird sogar ein Automatismus erzeugt, jedes Jahr Krankenhäuser mit vergleichsweise geringen Fallzahlen von der Versorgung auszuschließen.
Die vorgesehenen „sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen“ werden dem selbst gestellten Anspruch nicht gerecht, sektorenübergreifende ambulant-stationäre Einrichtungen zu sein, die flexibel dem lokalen und regionalen Bedarf folgen und zugleich pflegerische und medizinische Versorgung anbieten. Es fehlt auch Gemeinwohlorientierung als notwendiges Kriterium. Außerdem bedeuten sie eine Schwächung der flächendeckenden Notfallversorgung.

Die Absicht, die Kosten für die „Reform“ zur Hälfte den gesetzlichen Krankenkassen aufzubürden (Transformationsfonds), ist ein Rechtsbruch und ein politischer Skandal.

Wir dagegen fordern: Die stationäre Gesundheitsversorgung als wesentlicher Teil der Daseinsvorsorge muss als solcher ausfinanziert und seitens der Bundesländer geplant und umgesetzt werden. Deshalb braucht es die vollständige Abschaffung der DRGs, volle Finanzierung aller bedarfsnotwendigen Kosten und ein Gewinnverbot. Wenn man wirklich eine Finanzierung von Vorhaltekosten will, wäre es das mindeste – genau wie jetzt schon bei der Pflege – alle Personalkosten aus den DRGs herauszunehmen und vollständig zu refinanzieren. Zusätzlich braucht es dauerhaft bedarfsgerechte Investitionsfinanzierung durch die Länder. Die Leistungsgruppen dürfen nur zur bedarfsgerechten regionalen und demokratischen Planung eingesetzt werden, nicht als Selektionsinstrument zur Marktbereinigung.

Quelle: krankenhaus-statt-fabrik.de
Render-Time: 0.517849