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Verfälschte Prüfquoten und Strafzahlungen: Die unzulässige Ermittlungspraxis des GKV-Spitzenverbands
Der GKV-Spitzenverband legt fest, dass Krankenkassen das Datum der ersten leistungsrechtlichen Entscheidung als Grundlage für ihre Meldung verwenden müssen. Dies verstößt jedoch gegen die gesetzlichen Vorschriften in § 275c SGB V. Die Meldepraxis des GKV-Spitzenverbands führt zu verfälschten Prüfquoten und Strafzahlungen, was für einzelne Krankenhäuser nachteilig sein kann. Es wird empfohlen, gegen die Festlegung der Prüfquote Widerspruch einzulegen und die Anordnung der aufschiebenden Wirkung bei Gericht zu erwirken...
Quelle: medizinrecht-ra-mohr.de