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Forderung nach verbindlicher Integration des Personalbemessungsinstruments in die Krankenhausreform
Auf dem 128. Deutschen Ärztetag sprachen sich die Delegierten dafür aus, das ärztliche Personalbemessungssystem der Bundesärztekammer (ÄPS-BÄK) gesetzlich im Rahmen der geplanten Krankenhausreform zu verankern. Dies solle im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) erfolgen, um eine angemessene und hochwertige Versorgung sicherzustellen, wie es in einem entsprechenden Antrag heißt...
Quelle: aerzteblatt.de